Zu einer guten Zusammenarbeit gehören Vertrauen und ein klares Regelwerk. Für alle angenommenen Aufträge gelten daher die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Bitte lies dir die Bedingungen in deinem eigenen Interesse aufmerksam durch – hier sind keine Fallstricke eingebaut, es geht nur um Klarheit und Absicherung für beide Seiten. Sondervereinbarungen müssen beim Auftrag schriftlich festgehalten werden.

1. Urheberrecht, Nutzungsrecht

Alle Texte unterliegen dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) und sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt.

Der Texter überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Texter und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

2. Vergütung

Die Erstellung von Texten sowie dazugehörige Tätigkeiten sind kostenpflichtig. Grundlage für die Vergütung ist die Auftragsbestätigung. Die genannten Preise sind Nettobeträge, auf die die gesetzliche Mehrwertsteuer zu zahlen ist. Wenn nicht anders vereinbart, gehen mit der Bezahlung die einfachen Nutzungsrechte an den Auftraggeber über.

Werden die Texte und Konzepte in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Texter berechtigt, die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch des Texters bleibt hiervon unberührt.

3. Zahlungsfristen

Die Zahlung des Gesamtbetrages ist mit Abnahme des Auftrages binnen 7 Tagen ohne Abzug fällig. Es können Teillieferungen mit entsprechenden Abschlagszahlungen gesondert vereinbart werden. Bei größeren Aufträgen ist der Texter berechtigt, einen Vorschuss in Höhe von 25% des Auftragsvolumens zu verlangen.

4. Weitere Leistungen

Zusätzliche Leistungen, die über den Auftragsrahmen hinaus gehen, wie zusätzliche Recherche, Bildbeschaffung, sowie nötige Spesen und Reisekosten, werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Abrechnung setzt eine entsprechende Freigabe durch den Auftraggeber voraus.

5. Eigentumsvorbehalt

Für die Texte werden nur Nutzungsrechte eingeräumt und keine Eigentumsrechte übertragen.

6. Belegmuster / Referenzen

Der Texter erhält mindestens 1 Belegexemplar kostenfrei. Der Texter ist berechtigt, diese als Referenz zur Eigenwerbung (auch auf der eigenen Website) zu verwenden.

7. Haftung 

Für notwendige Fremdleistungen, die der Texter in Auftrag gibt, haftet dieser nicht. Der Texter haftet nur für eigenes Verschulden bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Texte werden vor Veröffentlichung vom Auftraggeber auf sachliche und formale Richtigkeit überprüft und genehmigt. Damit geht die Haftung auf den Auftraggeber über.
Eine rechtliche Prüfung der Texte durch den Auftragnehmer ist ausgeschlossen. Das beinhaltet auch die markenrechtliche Eintragungsfähigkeit der erstellten Texte.

8. Abnahme und Beanstandungen

Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung gegenüber dem Texter schriftlich geltend zu machen. Eine angemessene Frist zur Nachlieferung ist einzuräumen. Alle weiteren Mängel verjähren 1 Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

Der Text gilt als abgenommen, wenn er in irgendeiner Weise verwendet wird. Darüber hinaus gilt die Zahlung der Rechnung ebenfalls als Abnahme. Erfolgt keine ausdrückliche Abnahme und keine Korrektur-Schleife, so gilt der gelieferte Text nach einer Frist von 14 Tagen als freigegeben. 

Der Auftraggeber kann die Abnahme nur verweigern, wenn relevante Mängel vorliegen, d. h. handwerkliche Mängel und/oder Abweichungen vom Vertrag. Eine Frist zur Nachbesserung muss gewährt werden. Bis zur Behebung ist der Auftraggeber berechtigt, einen Teil der Vergütung einzubehalten.

Eine Verweigerung der Abnahme aufgrund geänderter inhaltlicher oder konzeptioneller Überlegungen auf Auftraggeberseite nach Erteilung des Auftrages ist nicht möglich.

9. Verzug

Ein durch den Auftraggeber verursachter Verzug zieht eine entsprechende Erhöhung der Vergütung nach sich. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann der Texter Schadensersatzansprüche geltend machen bzw. den Liefertermin entsprechend anpassen. 

10. Stillschweigen

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über ihm bekannt gewordene Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse auch über die Vertragslaufzeit hinaus Stillschweigen zu bewahren.

11. Erfüllungsort ist Neustrelitz

Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand: Mai 2022